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   BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15   

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BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15 (https://dejure.org/2017,11919)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2017 - 9 A 30.15 (https://dejure.org/2017,11919)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 (https://dejure.org/2017,11919)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Bekanntmachung; Bindung; Flächennutzungsplan; Individualzustellung; Lärmprognose; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Planungshoheit; Selbstgestaltungsrecht; Verkehrsprognose; Verkehrsverflechtungsprognose; Zustellung; öffentliche Bekanntmachung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 7 S 1 BauGB, § 74 Abs 1 S 2 VwGO, § 74 Abs 4 S 2 VwVfG, § 74 Abs 5 VwVfG
    Planfeststellung Straßenrecht; Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses; Planungshoheit in der Abwägungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Eindeutige Erkennbarkeit des Willens der Planfeststellungsbehörde zur individuellen Zustellung der Ausfertigung eines Planfeststellungsbeschlusses gegenüber der Gemeinde; Gemeindliche Geltendmachung der abwägenden Berücksichtigung konkreter Planungen und ...

  • doev.de PDF

    Straßenrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit

  • rewis.io

    Planfeststellung Straßenrecht; Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses; Planungshoheit in der Abwägungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Zustellung; Individualzustellung; Bekanntmachung; öffentliche Bekanntmachung; Flächennutzungsplan; Bindung; Planungshoheit; Verkehrsverflechtungsprognose; Lärmprognose; Verkehrsprognose; Selbstgestaltungsrecht

  • rechtsportal.de

    Eindeutige Erkennbarkeit des Willens der Planfeststellungsbehörde zur individuellen Zustellung der Ausfertigung eines Planfeststellungsbeschlusses gegenüber der Gemeinde; Gemeindliche Geltendmachung der abwägenden Berücksichtigung konkreter Planungen und ...

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung Straßenrecht; Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses; Planungshoheit in der Abwägungsentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schutz der von der Planung abweichenden tatsächlichen Entwicklung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau einer Bundesautobahn

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 1
  • NVwZ 2017, 1309
  • DÖV 2017, 878
  • BauR 2017, 1740
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Aus dem Umstand, dass der Flächennutzungsplan zeitlich nach dem Bau der Autobahn datiert, folgt vielmehr, dass der Kläger bei dessen Aufstellung offensichtlich selbst nicht von einer Unvereinbarkeit der Campingplatznutzung mit der nahe gelegenen Autobahn ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 S. 15 Rn. 22).

    Denn der Planfeststellungsbehörde bleibt es im Rahmen des Abwägungsgebotes unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unbenommen, gegenläufigen Belangen den Vorrang einzuräumen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 26).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 17 Satz 2 FStrG einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - juris Rn. 14 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - juris Rn. 58).

    Abwehransprüche erwachsen aus diesem in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallenden Recht allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 Rn. 36 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erstreckt sich die Prüfungsbefugnis des Gerichts hinsichtlich der von einem Straßenbauvorhaben voraussichtlich ausgehenden Geräuschimmissionen allein darauf, ob die Lärm- und die ihr zugrunde liegende Verkehrsprognose methodisch fachgerecht erstellt worden sind, nicht auf fehlerhaften Annahmen beruhen und das Prognoseergebnis einleuchtend begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 105, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 81 Rn. 14).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 , Beschluss vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 63 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Dass hierfür Flächen in Anspruch genommen werden, für welche der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung ausweist, widerspricht dessen Grundkonzeption zudem auch deshalb nicht, weil derartige Darstellungen im Allgemeinen - und auch hier - keine qualifizierte Standortzuweisung sind, sondern dem Außenbereich nur die ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommende Funktion zuweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 und vom 22. Mai 1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 ).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Aufgrund dieser, gemäß § 38 Satz 2 BauGB auch für die Planfeststellung überörtlich bedeutsamer Vorhaben geltenden Bindung darf sich der öffentliche Planungsträger nicht in Gegensatz zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzeption der Gemeinde setzen, sondern muss diese planerisch fortentwickeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 36 f., 39).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Ob hingegen die geltend gemachten Belange tatsächlich abwägungsbeachtlich sind und ob sie fehlerfrei berücksichtigt wurden, betrifft in aller Regel - und auch hier - nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 S. 132, s.a. Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 53).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Dass hierfür Flächen in Anspruch genommen werden, für welche der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung ausweist, widerspricht dessen Grundkonzeption zudem auch deshalb nicht, weil derartige Darstellungen im Allgemeinen - und auch hier - keine qualifizierte Standortzuweisung sind, sondern dem Außenbereich nur die ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommende Funktion zuweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 und vom 22. Mai 1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 ).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Danach bestand kein Anlass, Lärmschutzbelange weitergehend zu berücksichtigen und zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 - BVerwGE 124, 334 ).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15
    Ob hingegen die geltend gemachten Belange tatsächlich abwägungsbeachtlich sind und ob sie fehlerfrei berücksichtigt wurden, betrifft in aller Regel - und auch hier - nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 S. 132, s.a. Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 53).
  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1188/10

    Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 68.93

    Unterlassungsklage einer Gemeinde gegen die Wiederaufnahme eines zivilen

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019

    Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer

    Die vom Kläger dagegen erhobene Klage wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. April 2017 (Az.: 9 A 30.15) ab.

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vermittelt die gemeindliche Planungshoheit eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 17 Satz 2 FStrG einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine verfestigte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 17; U.v. 28.4.2016 - 9 A 8.15 - juris Rn. 14; U.v. 15.12.2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 58).

    Insofern kann zunächst auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sechsstreifigen Ausbau der BAB A 3 im angrenzenden Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss vom 16.9.2015) verwiesen werden (U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris).

    Eine solche Störung kann vor allem dann gegeben sein, wenn sich ein vorhabenbedingter erheblicher Lärmzuwachs auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in (prioritären) Bebauungsplänen ausgewiesen sind (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 19; U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 Rn. 19 ff.).

    Zudem muss auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht genommen werden, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für die vom Kläger ausgewiesenen Baugebiete verneint (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 18 ff.), dabei allerdings darauf hingewiesen, dass, soweit der Ausbau der Tank- und Rastanlage ein erhöhtes Lärmaufkommen hervorrufen könne, dies im dortigen Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sei (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 22).

    Ein erhöhtes Lärmaufkommen im Verhältnis zum Ausbau der BAB A 3, durch den der Kläger nicht in seinen Rechten verletzt wird (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris), ist daher für den Ortsteil B ... nicht ersichtlich.

    1.1.3 In Bezug auf das klägerische Vorbringen, dass bestimmte Lärmschutzmaßnahmen nur freiwillig festgesetzt worden seien, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass diese im Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der BAB A 3 verbindlich festgesetzt wurden (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 22).

    1.2 Soweit der Kläger einwendet, das planfestgestellte Vorhaben entziehe wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung, fehlt es, nicht zuletzt im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris), ebenfalls an einer hinreichenden Substanziierung.

    In Bezug auf die Kindertagesstätte "K ... ..." kann der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 16. BImSchV festgelegte Tagesgrenzwert von 57 dB(A) entsprechend herangezogen werden (ebenso BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30/15 -, juris 26), der nicht überschritten wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insofern nicht beanstandet, dass die immissionstechnischen Untersuchungen keine individuelle Berechnung der dort zu erwartenden Lärmwerte enthalten, und hat es ausreichen lassen, dass in der Verkehrslärmprognose ein entsprechender Beurteilungspegel an den der Autobahn näher gelegenen Immissionsorten erreicht und dort nicht überschritten wird (vgl. dazu BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 26).

    Erst recht scheidet eine erhebliche Beeinträchtigung für den Veranstaltungssaal aus, für den ohnehin nur die Grenzwerte von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts gelten (vgl. dazu BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 26).

    Der Kläger hat auch nicht dargelegt, worin nachhaltige Einwirkungen auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde zu sehen sein sollen (vgl. auch BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 29 f.).

    Vor allem trägt der Planfeststellungsbeschluss dem Umstand Rechnung, dass Lärmschutzgesichtspunkte auch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 2 Abs. 1 16. BImSchV abwägungsrelevant sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Die Beachtlichkeit der geltend gemachten Belange betrifft dagegen in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - NVwZ 2017, 1309 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2007 - 7 B 73.06 - Buchholz 451.171 § 9 Buchst. b AtG Nr. 2 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

    Ob diese Belange tatsächlich abwägungsbeachtlich sind und ob sie fehlerfrei berücksichtigt wurden, ist - wie in aller Regel - keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 12; U.v. 9.12.2021 - 4 A 2.20 - NVwZ-RR 2022, 317 = juris Rn. 14; U.v. 30.5.2012 - 9 A 35.10 - NVwZ 2013, 147 = juris Rn. 36).

    Die Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 6.19 - BVerwGE 170, 266 = juris Rn. 10; U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 17).

    Abwehransprüche erwachsen aus dem in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallenden Selbstgestaltungsrecht allenfalls dann, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 29; B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98 u.a. - NVwZ-RR 1999, 554 = juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    aa) In Bezug auf die Verknüpfung ihres Ortsstraßennetzes geht von der Verbreiterung der Bundesstraße, die entlang der seit langer Zeit vorhandenen und damit die Umgebung maßgeblich prägenden Bestandstrasse erfolgt, keine wesentliche zusätzliche Trenn- oder Zerschneidungswirkung aus (vgl. auch BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 29; U.v. 10.11.2022 - 4 A 16.20 - juris Rn. 54; U.v. 15.10.2020 - 7 A 10.19 - juris Rn. 77).

    Aus einer Abwägungserheblichkeit folgt nicht, dass sich der Belang in der Abwägung tatsächlich durchsetzt; der Planfeststellungsbehörde bleibt es vorbehaltlich der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unbenommen, gegenläufigen Belangen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 30; B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98 u.a. - NVwZ-RR 1999, 554 = juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße

    Die Beachtlichkeit der geltend gemachten Belange betrifft danach in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 12; U.v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 - NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, S. 29 = juris Rn. 16 m.w.N.).

    Ob die geltend gemachten Belange tatsächlich abwägungsbeachtlich sind und ob sie fehlerfrei berücksichtigt wurden, spielt im Rahmen der Zulässigkeit in der Regel keine Rolle (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 12).

    Es liegt schließlich auch kein Fall vor, in dem auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend dergestalt Rücksicht zu nehmen ist, dass durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 = juris Rn. 58 m.w.N.; U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 19).

    4.3.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 29 f.) erwachsen aus diesem in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallenden Recht allenfalls dann Abwehransprüche, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 225 = juris Rn. 36; U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 = juris Rn. 25 ff.; U.v. 15.12.2016 - 4 A 4.15 - juris Rn. 59).

    Vielmehr kann die Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Abwägungsgebotes unter dem Vorbehalt der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenläufigen Belangen den Vorrang einräumen (BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 = juris Rn. 26; U.v. 27.4.2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 = juris Rn. 30).

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

    In sie fließen zudem Daten über Verkehrsbeziehungen im regionalen und lokalen Straßennetz ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - UPR 2017, 384 Rn. 21).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Ob diese Belange tatsächlich abwägungsbeachtlich sind und ob sie fehlerfrei berücksichtigt wurden, betrifft nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 Rn. 12 m.w.N.).

    Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteile vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 Rn. 17 und vom 9. November 2017 - 3 A 2.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 79 Rn. 30).

    Eine nachhaltige Störung der kommunalen Planungshoheit kann dann vorliegen, wenn sich ein vorhabenbedingter erheblicher Lärmzuwachs auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 Rn. 19).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die Fachplanung ist so auszurichten, dass sie als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann (BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 37, 39, vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 Rn. 15 sowie vom 6. September 2018 - 3 A 15.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 86 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 -, NVwZ 2017, 1309, vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 -, a. a. O., und vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, NVwZ 1993, 364.
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Die Beachtlichkeit der geltend gemachten Belange betrifft dagegen in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - NVwZ 2017, 1309 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2007 - 7 B 73.06 - Buchholz 451.171 § 9 Buchst. b AtG Nr. 2 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    Im Übrigen ist die Verkehrsverflechtungsprognose 2030 nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - BVerwGE 159, 1 Rn. 21) keine geeignete Grundlage der Lärmprognose für ein bestimmtes Vorhaben.
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 16.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21

    Möglichkeit einer Verletzung des Grundeigentums eines Eigentümers durch Änderung

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009

    Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17

    Rücksichtnahmegebot bei Betriebserlaubnis für Segelflugplatz

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009

    Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke

  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 2 B 608/20

    Verkehrsrecht

  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2021 - 5 S 1361/18

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eisenbahnrechtlichen

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 9 NE 19.2274

    Normenkontrolleilantrag einer Nachbargemeinde - Sondergebiete für Windenergie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 K 126/17

    Verletzung in eigenen Rechten einer Gemeinde durch einen eisenbahnrechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 4 KS 4/16

    Mündliche Verhandlungen über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • VG München, 05.06.2018 - M 2 K 17.1637

    Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen wasserrechtliche Erlaubnis -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 11 D 16/15

    Klage gegen eine erteilte Plangenehmigung zum Einbau einer Aufzuganlage mit

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